AGB´s

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

 

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit dem Designtektiv Daniela Waldschenk – nachstehend “Creativpreneurin“ genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend „Kunde“ genannt.

1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Creativleistungen nach der nachfolgenden Beschreibung:

  • Gestaltung, Erstellung und Beratung in den Bereichen: Printerzeugnissen, Logo, CorporateDesign, Websites, Onlineshops, Webgrafiken, Webbannern, Direktmarketing, Magazinen, Imagebroschüren, Fahrzeugbeklebungen und -folierungen, Großflächenwerbungen, Ausstellungsraumgestaltung, Werbebannern, Schaufenstern, Anzeigen
  • Herstellung und Kontrolle von Drucksachen
  • Werbekampagnenplanung und -durchführung
  • Businessberatung (CheckUp)
  • Kundenbetreuung in Bezug auf einen Kreativ Support
  • Gestaltung / Grafik-Design
  • Progarmmierung von WordPresswebseiten
  • Mediengestaltung (Werbegestaltung)
  • Marketing (Print/Online)
  • Redaktion/Texter
  • Ideen- und Konzeptsammlungen im Kreativ Café
  • Durchführen von Schulungen, Seminaren und Beratungen
  • Feng Shui Beratungen

1.3 Der Vertragsabschluss mit der Creativpreneurin erfolgt durch die schriftliche Erklärung des von der Creativpreneurin detailliert unterbreiteten Angebots mit Leistungsbeschreibung und ggf. Produktionskosten-Kalkulation. Die Annahme (Auftragserteilung) kann vom Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist die Creativpreneurin nicht mehr an das Angebot gebunden.

1.4 Die Creativpreneurin wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

2. Vertragsdurchführung

2.1 Grundlage der Creativarbeit bildet das Briefing oder der schriftliche Arbeitsauftrag des Kunden. Wird das Briefing bzw. Sonstiges mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

2.2 Agenturfremde Leistungen von weiteren Drittfirmen wie Produktions- und Druckkosten, Versandkosten, Fotoshootings, Schrift- und Bildrechte und Lektorat sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im vom Auftraggeber unterschriebenen Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Form per Mail, zu richten vom Auftraggeber an die Creativpreneurin.

3.2 Alle Leistungen der Creativpreneurin (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben.

3.3 Der Kunde wird der Creativpreneurin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom der Creativpreneurin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Creativpreneurin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Creativpreneurin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Creativpreneurin schad- und klaglos; er hat der Creativpreneurin sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, der Creativpreneurin bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Creativpreneurin hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

4. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Creativpreneurin vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Creativpreneurin dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

4.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Creativpreneurin treten der potentielle Kunde und die Creativpreneurin in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

4.2 Der potentielle Kunde erkennt an, dass die Creativpreneurin bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

4.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Creativpreneurin ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

4.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

4.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Creativpreneurin im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

4.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Creativpreneurin Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Creativpreneurin binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

4.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Creativpreneurin dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Creativpreneurin dabei verdienstlich wurde.

5. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter

5.1 Die Creativpreneurin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Creativpreneurin wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

6. Vergütung

6.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung:

in Höhe von Vergütung

  • Pauschalbetrag laut Angebot oder
  • 70,00 Euro pro Stunde (zzgl. MwSt.)

Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Creativpreneurin ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 4,12 % – über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

6.2 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Creativpreneurin alle angefallenen Koste ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

6.3 Barauslagen und besondere Kosten, die der Creativprenuerin auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.

6.4 Sämtliche Leistungen der Creativpreneurin verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

7. Urheberrecht, Kennzeichnung und Nutzungsrecht

7.1 Das Urheberrecht bleibt nach § 7 UrhG bei der Creativpreneurin. Der Kunde verpflichtet sich, den Urheber bei jeder Nutzung des Werkes an geeigneter Stelle als solchen zu nennen.

7.2 Die Creativprenuerin ist berechtigt nach § 13 UrhG, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Creativprenuerin und allenfalls auf den Urheber mit Namen und Beschreibung hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

7.3 Die Creativprenuerin ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

7.4 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung ein dauerhaft einfaches Nutzungsrecht an den, von der Creativpreneurin, im Rahmen dieses Auftrags beauftragten Leistungen, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

7.5 Ein erweitertes Nutzungsrecht in Form der Aushändigung von offenen Grafikdateien, welche im Rahmen des Auftrages erstellt worden sind, sind auf Nachfrage des Auftraggebers gegenüber der Creativpreneurin zu stellen. Durch eine angepasste Aufwandsentschädigung wird ein erweitertes Nutzungsrecht eingeräumt und gilt nach Zahlungseingang auch dauerhaft.

8. Nutzungshonorar

Die Creativpreneurin erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Ein gesondertes Nutzungshonorar entfällt. Ausgenommen das „erweitere Nutzungsrecht“ siehe Punkt 7.5

9. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich des Briefings oder sonstiger Anweisungen sind ausschließlich für die Creativprenuerin bestimmt. Dieser ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

10. Termine

10.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen schriftlich per Mail, gelten als verbindlich.

10.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Creativprenuerin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Creativprenuerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

10.3 Befindet sich die Creativprenuerin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Creativprenuerin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11. Gewährleistung

11.1 Der Kunde hat auffällige Mängel unverzüglich, innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Creativprenuerin, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; bei Druckerzeugnissen ist das Produkt an die Creativpreneurin zurück zu schicken; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Creativprenuerin zu. Die Creativprenuerin wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Creativprenuerin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Creativprenuerin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Creativprenuerin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

11.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Creativprenuerin ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Creativprenuerin haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Creativprenuerin gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

12. AngebotsVertrag, Widerrufssfristen und Stornierung

12.1 Das erstellte Angebot formuliert einen Vertrag zwischen der Creativprenuerin und dem Kunde, dieser tritt mit der Auftragsvergabe bzw. Auftragsbestätigung durch die Creativprenuerin gegenüber dem Kunden in Kraft.

12.2 Soweit das Angebot vom Kunden mündlich oder schriftlich angenommen ist, kann dieser mit einer Frist von 14 Tagen das Angebot ohne Grund widerrufen. Sollte während der Widerunfsfrist das Projekt durch ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits starten, so erlischt der Widerruf.

12.3 Nach 14 Tagen oder Start des Projektes ist ein Widerruf nicht mehr gewährleistet und Punkt  6.2, 6.3 und 6.4 treten in Kraft.

12.4 Storniert der Auftraggeber während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung durch Gründe, die nicht der Creativprenuerin zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des Gestaltungshonorars zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwands.

13. Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung die Creativprenuerin und  Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Creativprenuerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2 Jegliche Haftung der Creativprenuerin für Ansprüche, die auf Grund der erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Creativprenuerin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Creativprenuerin nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Creativprenuerin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Creativprenuerin. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

14. Druckreife-Erklärung

Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung (formlose Freigabe per Mail), auch für den Fall der Einbeziehung eines Lektors/Lektorin, auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Kosten für einen Neudruck trägt ausschließlich der Kunde. Es entsteht kein Anspruch auf eine kostenlose oder ermäßigte Nachproduktion.

15. Farbrichtigkeit

Der Kunde hat bei jedem Druck die Möglichkeit zum Andruck in die Druckerei zu fahren oder im vorherigen erstellten Angebot der Creativprenuerin einen Druck-Proof einzubinden und sich damit von der Farbrichtigkeit des Druckwerks zu überzeugen. Versäumt er diese Möglichkeit, hat er die Farbigkeit des Druckes in jedem Fall zu akzeptieren und das Druckwerk vollständig zu bezahlen.

16. Druckkosten

Die Druckkosten werden mit einer, an dem Druckpreis gebundenen Servicepauschalen von 50% an den Kunden weitergeleitet. Die Servicepauschale beinhaltet die Erstellung einer Druckdatei, die Abwicklung bzw. Bestellung des Druckproduktes sowie die Gewährleistung einer einwandfreien Produktion.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Creativprenuerin. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Druckerei oder die Creativprenuerin die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Entstehende Probleme zwischen Beförderungsunternehmen und Kunden sind unabhänigig vom der Creativprenuerin zu klären.

17.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Creativprenuerin und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Creativprenuerin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Creativprenuerin berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

17.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Krefeld, Stand Juli 2020

 

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